Hinweisschild zum Tierheim

TESTAMENT FÜR DIE TIERE

Liegen Ihnen der Schutz der Tiere Schutz genauso am Herzen wie uns? Dann ist ein Vermächtnis für den Tierschutzverein Lübeck vielleicht genau das Richtige für Sie. Mit einem Testament für die Tiere helfen Sie uns dabei, effektiv und nachhaltig für den Tierschutz zu kämpfen. Der Tierschutzverein Lübeck ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und somit von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie den Tierschutzverein Lübeck testamentarisch bedenken, können Sie sicher sein, dass der Nachlass 1:1 bei den Tieren in Not ankommt.

Der Tierschutzverein Lübeck finanziert sich überwiegend aus Spenden und Erbschaften. Ohne Spenden und Erbschaften wäre die Arbeit nicht zu leisten. Auch wenn selbst kein Haustier mehr zum familiären Leben dazugehört, hilft die Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis in einem Testament unmittelbar den Tieren.

Ein Testament kann handschriftlich oder notariell aufgesetzt werden. Ein handschriftliches Testament muss vom Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben und mit Vor- und Nachnamen und ggf. dem Geburtsnamen unterschrieben sein. Auch Ort und Datum dürfen nicht fehlen. Bei einem notariellen Testament ist der Notar*in dafür da, dass alle Formalien eingehalten werden und der Inhalt rechtssicher formuliert wird. Es ist empfehlenswert das Testament beim Amtsgericht des Wohnorts zu hinterlegen. Dort hat es einen sicheren Aufbewahrungsort.

Ansprechpartner:
Jan-Martin Wagener – Kassenwart
wagener@tierheim-luebeck.de

Jetzt spenden